Diskussion:Fort Apocalypse

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Quellcode[Quelltext bearbeiten]

Polluks' Link zum Quellcode ist natürlich interessant. Aber 6502 Assembler für Atari, von daher wirklich in die Info-Box oder doch besser zu den Weblinks? Cheers --TheRyk (Diskussion) 21:13, 19. Sep. 2015 (CEST)


Wie tankt man bei Fort Apocalypse ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich habe das Spiel auf meinen PDA am laufen. Es ist lange her das ich es gespielt habe (ca. 20 Jahre) und so hab ich vergeßen wie man Tanken kann. Immer wenn ich langsam runtergehe explodiere ich. was mach ich falsch. Gruß Ibuki

http://www.ibukis.de

--Sledgie 11:01, 7. Feb 2006 (CET) "Hi IBUKI, hab Dir ein Extra bereich aufgemacht, hoffe Klaws kann Dir Deine Frage beantworten..."

Man muss nur ganz langsam aufsetzen, ganz einfach. Das Problem beim PDA ist das die Steuerung zu hackelig ist, und dann der Heli explodiert. Schade eigentlich

GEMA, GEMA kacken[Quelltext bearbeiten]

Titelsound

.t64

Gruß, Worf 01:14, 10. Sep 2005 (CEST)

P.S.: Hey Sledgie, wie lad' ich den Sound hoch? Ich würde ja gerne 'ne Sound-Verknüpfung mit dem Bild machen. Das File TollerSound.mp3.gif nennen zu müssen ist doch albern, oder? Ich hab das mit dem Titel irgendwie versemmelt, anfangs hatte ich nur das Bild hochgeladen, jetzt nennt er die ganze Seite so *g*

=|

---Hi Worf, Du hast ja einiges im C64-Wiki gemacht!

Bloss müßten die echt tollen bewegten Bilder auf die Seite des Artikel:

Fort Apocalypse

Dazu einfach in den Artikel springen, und dort die Beschreibung ... einsetzen. Die Bilder habe ich eben eingesezt.

Zur Zeit schreiben wir hier in ein (ich weiß gar nicht was das für ein Art ist) xxx-Artikel ..., aber egal. Müßte normalerweise auf meine oder deine User-Seite in die Diskussion.

Zum Sound, gibs das seit kurzem eine Einschränkung... Lies mal hier: C64-Wiki:Häufig gestellte Fragen ... Punkt 7

Vielleicht kannst Du ja Klaws, überzeugen, die Funktion wieder freizuschalten, da Du keine Risikiken bezüglich Gema siehst...

---Sledgie 08:31, 10. Sep 2005 (CEST)

Alles klar?[Quelltext bearbeiten]

GEMA für Videospiele

Aber für's C64-Wiki scheint diese vereinfachte Regelung nicht zu gelten.

Wenn das C64-Wiki eine private Sache ist, gilt:

(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf. (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000, ist für jeweils weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von EUR 25,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen. (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von EUR 5,00 zu bezahlen. (4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von bis zu 2.000. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen findet der Tarif für gewerbliche Websites Anwendung.

Falls man das C64-Wiki aber als nicht-gewerbliche Institution ansieht, dann wird's etwas teuerer:

(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 100,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 10.000 betragen darf. (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 10.000, ist für jeweils weitere bis zu 10.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von EUR 100,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen. (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von EUR 20,00 zu bezahlen.


Wäre das C64-Wiki gewerblich, dann sähe das so aus:

(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 25,00 pro Monat, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 25.000 betragen darf. (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 25.000, ist für jeweils weitere bis zu 25.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von EUR 25,00 pro Monat zusätzlich zu bezahlen. (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute EUR 5,00 zu bezahlen.


Okay, soviel dazu. Glücklicherweise gilt das ja nur für Werke aus dem GEMA-Repertoire. Mal sehen...der Titelsound von Fort Apokalypse ist ja offensichtlich eine (recht einfache) Interpretation von "Gamma Ray". Kostet mich dann entweder 25, 100 oder 300 EUR pro Jahr. Natürlich nur solange kein Besucher versucht, das Gehalt der Musiker durch wildes Klicken aufzubessern.

Dazu kommt noch, dass ich verpflichtet bin, alle verfügbaren Werke bei der GEMA anzumelden. Klar, "Gamma Ray" war jetzt einfach...aber z.B. bei Loco wüsste ich jetzt nicht auf Anhieb, wie der Originaltitel heisst. Aber Jean-Michel Jarre würde mir das bestimmt durch seinen Anwalt mitteilen...er gehört ja zu den eher extremen Raubkopierergegenern.

Auch eine klasse Sache für Musiker: die C64-Wiki-Gelddruckmaschine. Einfach die eigenen Produktionen hochladen, bei der GEMA beschweren und absahnen lassen. 10 Titel...und ich klinke schonmal mindestens 1000 EUR/Jahr aus. Das ist dann aber auch schon fast egal, weil mich die gegenerischen Anwälte schon deutlich mehr kosten würden.


Okay. Aber es geht mir ja nicht um's Geld. Der eigentlich Grund, weshalb ich generell gegen Musikup- und -downloads bin, ist dass mir die armen Musiker Leid tun. Ja, richtig, jedes Mal, wenn Ihr "Loco" spielt, schadet Ihr dem armen Herrn Jarre. Schämt Euch!

--Klaws 16:57, 12. Sep 2005 (CEST)


Okay verstanden und was heißt das jezt konkret für externe Links auf Musikstücke?
--Sledgie 17:20, 12. Sep 2005 (CEST)
Die GEMA sagt ausdrücklich, dass es egal ist, auf welchem Server die Datei tatsächlich liegt. Hrmpf. Klar, da kann man sich drüber streiten, was das jetzt genau heisst. Wenn wir allerdings urheberrechtlich geschützte Werke zwar auf externen Servern lagern, aber die Links so eingebunden sind, dass im Prinzip kein Unterschied zu lokalen Dateien zu erkennen ist, dann sind wir auch dran. Die ach so beliebten "Disclaimer" mit Haftungsausschluß für externe Links sind nicht etwa unwirksame Schutzzauber. Ganz im Gegenteil - wer so einen Disclaimer auf seinem Webserver veröffentlicht, gibt damit zu, dass er selber seine Links als..."problematisch"...einschätzt (und bloss das Gesetz umgehen will).
Das Werk Gamma Ray ist übrigens 9'44" lang. Sprich, ich müsste das Doppelte zahlen. Auch wenn das "musikalische Zitat" weniger als 30" lang ist. --Klaws 18:18, 12. Sep 2005 (CEST)
Da beim Wiki jeder uns solche Links legen kann, müssen wir die dann nicht sofort mit entsprechendem Hinweis entfernen?
Und wie siehts mit dem Startsound von Fort Apocalypse aus ?
--Sledgie 02:53, 13. Sep 2005 (CEST)

Worf 07:21, 13. Sep 2005 (CEST) >Die GEMA sagt... Die GEMA würde sicherlich auch sagen, dass man zahlen muss, wenn man ein Liedlein pfeift. Entscheident ist, was Gesetz und Richter sagen. Die GEMA ist echt ein Strick, an dem Kultur erstickt. Ich frage mich ja, wieso öffenliche Bibliotheken nicht längst alle schließen mussten. Nicht nur Musik, sondern auch andere gestaltete Medien werden von der GEMA geschützt. Wenn man das Übel akzeptiert und eine schöne Seite machen will, sollte man jedes Stück prüfen, bzw. prüfen lassen. (Eine andere möglichkeit ist www.c64-wiki.ru und Verantwortliche, die bereit sind die Hand zu heben, hat man davon genügend, kann man das Wiki solange weiterreichen bis die keine Lust mehr zu klagen haben, das Gesetzt sich ändert oder die Revolution kommt ...und wir wissen alle, wer dann als erstes an die Wand gestellt wird ;-)) Da muss es doch eine akzeptable Lösung geben. Sowas wie, man bekommt eine Abmahnung, dann nimmt man entsprechende Links raus und gut ist.

Klar hast Du Recht. Und die öffentlichen (städtischen) Bibliotheken sollten ja auch tatsächlich schon vor ein paar Jahren geschlossen werden, aber das konnte irgendwie noch abgewendet werden. Bei CD-Verleihern hat man's allerdings geschafft. Videotheken sind noch eine Ausnahme: dort dürfen nämlich nur spezielle "Verleihversionen" von Videos und DVDs verliehen werden. Diese haben in einigen Fällen weniger Zusatzmaterial (so dass sich der wirkliche Fan trotzdem die "Special Edition" kaufen muss) und wahrscheinlich auch einen "speziellen" Preis. Naja.
Die Sache mit den Abmahnungen ist da tatsächlich ein geeignetes Mittel, um einem bösen/illegalen Musikanbieter einen Schuss vor den Bug zu versetzen, ohne dass er direkt in einen teuren Rechtsstreit verwickelt wird. Das ist eine tolle Sache, die sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat. Eine Abmahnung kann jeder selber schreiben. Easy. Simpel. Trivial. Man kann aber auch einen Anwalt damit beauftragen. Bei dem kostet diese extrem schwierige und verantwotungvolle Arbeit dann irgendwas zwischen 1000 und 4000 EUR, je nach Streitwert. Die Kosten werden dem auf jdem Fall dem Abgemahnten in Rechnung gestellt. Immer noch viel billiger als ein richtiger Rechtsstreit mit Richtern und allem. Ich schätze mal, dass die GEMA sich erst gar nicht die Finger damit schmutzig macht, selber eine Abmahnung auszudrucken.
Ich gehe auf jeden Fall erst mal auf "Nummer Sicher". Klar, das Beispiel mit dem Titelsound von Fort Apokalypse und Gamma Ray ist natürlich etwas extrem. Aber falls mir die GEMA durch einen Anwalt eine Abmahnung zukommen lässt, steht erstmal eine Honorarforderung in's Haus. Entweder ich beschwere mich bei der GEMA und bitte darum, dass sie den Anwalt dorch bitte selber bezahlen (unwahrscheinlich), oder ich lasse es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Erinnert sich noch jemand an den Erfinder des Walkman(R)? Ja, der bezahlt immer noch an den Anwalts- und Gerichtskosten (einige Millionen DM hat ihn das gekostet, gegen Sony vor Gericht zu ziehen...schade nur, dass er verloren hat. Klar, Sony hatte ja 12 oder 13 Rechtskundler engagiert, um ihn platt zu machen...). --Klaws 21:19, 13. Sep 2005 (CEST)