Diskussion:Softwareschutz
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Rechtliche Hinweise[Quelltext bearbeiten]
Der pauschale Aussage zur Umgehung von Kopierschutz wird hier im Wiki bei Raubkopie widersprochen. Es gibt legitime Gründe bei denen das Interesse des Besitzers überwiegen kann, beispielsweise beim anfertigen einer Sicherheitskopie, und „Interoperabilität“ könnte AFAIK auch ein Grund sein. Also wenn man beispielsweise eine Software rechtmässig auf kopiergeschützter Diskette erworben hat, und man kein Floppylaufwerk mehr hat und die von einem SD2IEC oder ähnlichem benutzen möchte. Oder auch in einem Emulator.--BlackJack (Diskussion) 19:20, 30. Apr. 2025 (CEST)